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Vorstand und Aufsichtsrat der Eurohypo AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die Eurohypo AG entsprach seit der letzten Entsprechenserklärung vom 21. März 2007 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 12. Juni 2006 und entspricht jetzt und zukünftig den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 14. Juni 2007 jeweils mit folgender Maßgabe:

Der Vorstand
Bernd Knobloch

Der Aufsichtsrat
Klaus-Peter Müller