

Vorstand und Aufsichtsrat der Eurohypo AG erklären gemäß § 161 AktG:
Die Eurohypo AG entsprach seit der letzten Entsprechenserklärung vom 21. März 2007 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 12. Juni 2006 und entspricht jetzt und zukünftig den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 14. Juni 2007 jeweils mit folgender Maßgabe:
- Nach Ziffer 5.3.2 des Kodex soll sich der Prüfungsausschuss (Audit Committee) neben den Fragen der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung auch mit Fragen des Risikomanagements befassen. Der Aufsichtsrat der Eurohypo AG hat die Fragen des Risikomanagements nicht seinem Prüfungsausschuss, sondern seinem Risikoausschuss übertragen, der sich mit der Behandlung von Risiken wie Kredit-, Markt- und operationellen Risiken der Bank befasst. Die umfassende Information des Prüfungsausschusses über die Fragen des Risikomanagements wird dadurch sichergestellt, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zugleich Mitglied des Risikoausschusses ist.
- Der Vergütungsbericht gemäß Ziffer 4.2.5 des Kodex ist Teil des Corporate Governance-Berichts. Er ist inhaltlich identisch mit der nach §§ 285, 289, 314, 315 HGB vorgeschriebenen Berichterstattung zur Vergütung in Lagebericht und Anhang des Konzerns und der Gesellschaft. Der Corporate Governance-Bericht wird auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und im Geschäftsbericht mit abgedruckt, der die zuvor genannten Angaben enthält. Zur Vermeidung einer sich wiederholenden Darstellung wird daher im abgedruckten Corporate Governance-Bericht auf die Erläuterungen zur Vergütung in Lagebericht und Anhang verwiesen.
- Die Aufgaben eines Nominierungsausschusses gemäß Ziffer 5.3.3 des Kodex werden von dem nur mit Anteilseignervertretern besetzten Präsidialausschuss wahrgenommen.
- Fehlende Angaben zu Aktienoptionen, Aktienoptionsprogrammen und ähnlichen wertpapierorientierten Anreizsystemen der Gesellschaft im Geschäftsbericht sind darauf zurückzuführen, dass die Eurohypo solche nicht ausgibt.
Der Vorstand
Bernd Knobloch
Der Aufsichtsrat
Klaus-Peter Müller