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| PRODUKTE UND LÖSUNGEN | ||||

Am 30. Oktober 2004 sind das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) und der dadurch neu gefasste § 15a WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Kraft getreten.
Danach ist jeder durch Personen, die bei der EUROHYPO AG Führungsaufgaben wahrnehmen, getätigte Kauf bzw. Verkauf von Aktien der EUROHYPO AG einschließlich sich darauf beziehender Finanzinstrumente zu veröffentlichen, wenn der Gesamtwert der Transaktion(en) € 5.000,00 innerhalb des Kalenderjahres überschreitet.
Diese Verpflichtung gilt für die vorbezeichneten Geschäfte auch dann, wenn diese durch solche Personen getätigt werden, die zu vorgenannten Personen mit Führungsaufgaben in enger Beziehung stehen.
Derzeit liegen keine Transaktionen vor.