Vorstand und Aufsichtsrat der Eurohypo AG erklären gemäß § 161 AktG:
Die Eurohypo AG entsprach seit der ersten Entsprechenserklärung vom 16. Dezember 2002 und entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 7. November 2002 mit folgender Maßgabe:
- Der Vorsitz in Aufsichtsratsausschüssen wird nicht gesondert vergütet. Die Eurohypo AG hält es für ausreichend, wenn nur die Mitgliedschaft in einem Ausschuss, nicht aber zusätzlich der Vorsitz in einem Ausschuss bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt wird (Kodex Ziff. 5.4.5 Abs. 1 Satz 3).
- Für die Mitglieder des Vorstands ist für die von der Gesellschaft abgeschlossene Directors&Officers-Versicherung ein Selbstbehalt in Höhe von 15% der festen Jahresvergütung und für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Höhe von 15% der Gesamtjahresvergütung des entsprechenden Mandats vorgesehen (Kodex Ziffer 3.8 Abs. 2). Die Eurohypo AG beabsichtigt, im Laufe des Geschäftsjahres 2003, sobald sich ein marktüblicher Standard für die Höhe eines angemessenen Selbstbehalts für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats herausgebildet hat, die Angemessenheit der vereinbarten Selbstbehalte zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen.
- Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 und die Zwischenberichte 2003 werden auf HGB-Basis aufgestellt. Die für die Rechnungslegung auf Basis der International Accounting Standards (IAS) erforderliche Aufbereitung und Migration des vollständigen Datenbestands der drei Vorgänger-Institute der Eurohypo AG werden voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2003 abgeschlossen sein. Die Umstellung auf IAS ist in Bearbeitung. Es ist davon auszugehen, dass frühestens der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2003 (sowie die nachfolgenden Zwischenberichte) unter Beachtung dieser international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt wird (Kodex Ziffer 7.1.1 Satz 3).
Der Vorstand
Dr. Karsten von Köller Bernd Knobloch
Der Aufsichtsrat
Dr. v. Harbou