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Vorstand und Aufsichtsrat der Eurohypo AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die Eurohypo AG entsprach seit der ersten Entsprechenserklärung vom 16. Dezember 2002 und entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 7. November 2002 mit folgender Maßgabe:

Der Vorstand
Dr. Karsten von Köller Bernd Knobloch

Der Aufsichtsrat
Dr. v. Harbou