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Vorstand und Aufsichtsrat der Eurohypo AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die Eurohypo AG entsprach seit der letzten Entsprechenserklärung vom 26. März 2003 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 7. November 2002 und entspricht aktuell und künftig dem Kodex in der zuletzt bekannt gemachten Fassung vom 21. Mai 2003 mit folgender Maßgabe:

Der Vorstand
Dirk Wilhelm Schuh Bernd Knobloch

Der Aufsichtsrat
Dr. v. Harbou