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Vorstand und Aufsichtsrat der Eurohypo AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die Eurohypo AG entsprach seit der letzten Entsprechenserklärung vom 21. März 2005 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 und entspricht jetzt und zukünftig den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 02. Juni 2005 jeweils mit folgender Maßgabe:

Damit entspricht die Gesellschaft vollständig den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“.

Der Vorstand
Dirk Wilhelm Schuh Bernd Knobloch

Der Aufsichtsrat
Dr. Manfred Gentz