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Vorstand und Aufsichtsrat der Eurohypo AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die Eurohypo AG entsprach seit der letzten Entsprechenserklärung vom
24. März 2006 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex« in der Fassung vom 02. Juni 2005 und entspricht jetzt und zukünftig den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex« in der Fassung vom 12. Juni 2006 jeweils mit folgender Maßgabe:

Der Vorstand
Dirk Wilhelm Schuh, Bernd Knobloch

Der Aufsichtsrat
Klaus-Peter Müller