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Vorstand und Aufsichtsrat der Eurohypo AG erklären gemäß §161 AktG:
Die Eurohypo AG entsprach seit der letzten Entsprechenserklärung vom 25. März 2004 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 21. Mai 2003 und entspricht aktuell und künftig dem Kodex in der genannten Fassung mit folgender Maßgabe:
Damit entspricht die Gesellschaft jetzt und zukünftig vollständig den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex«.
Der Vorstand
Dirk Wilhelm Schuh Bernd Knobloch
Der Aufsichtsrat
Dr. v. Harbou