Vorstand und Aufsichtsrat der Eurohypo AG erklären gemäß §§ 161 AktG, 15 EG AktG (erste Entsprechenserklärung):
Die Eurohypo AG entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgender Maßgabe:
- Der Vorsitz in Aufsichtsratsausschüssen wird nicht gesondert vergütet. Die Eurohypo AG hält es für ausreichend, wenn nur die Mitgliedschaft in einem Ausschuß, nicht aber zusätzlich der Vorsitz in einem Ausschuß bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt wird (Kodex Ziff. 5.4.5 Abs. 1 Satz 3).
- Für die Mitglieder des Vorstands ist für die von der Gesellschaft abgeschlossene Directors & Officers-Versicherung ein Selbstbehalt in Höhe von 15 % der festen Jahresvergütung und für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Höhe von 15 % der Gesamtjahresvergütung des entsprechenden Mandats vorgesehen (Kodex Ziffer 3.8 Abs. 2). Die Eurohypo AG beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2003, sobald sich ein marktüblicher Standard für die Höhe eines angemessenen Selbstbehalts für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats herausgebildet hat, die Angemessenheit der vereinbarten Selbstbehalte zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen.
Frankfurt am Main, den 16. Dezember 2002
Eurohypo Aktiengesellschaft
Der Vorstand Der Aufsichtsrat